Dr. Katja Bär insistierte noch einmal auf den Punkt, dass Stiftungsgremien stets beschlussfähig sein müssen, und dass die Anlagerichtlinie natürlich angepasst werden sollte, ihrer Meinung nach im Rahmen eines Turnus von 2 Jahren. Einfach prüfen, ob Ziel und Konzept noch stimmig sind, ob vielleicht ein Eckpfeiler versetzt werden muss.
(Foto: Caroline Lucius Fotografie)