Was bei beiden Stiftungsexperten mitschwang war die Gewissheit, dass man als Stiftungsvorstand oder Stiftungsgeschäftsführer vor der Aufgabe Stiftungsvermögen nicht kapitulieren muss. Denn zum Wohle der Stiftung zu agieren, wie es die Business Judgement Rule ja vorsieht, ist keine Hürde, sondern ein Rahmen.
(Foto: Caroline Lucius Fotografie)