Eine Frage lautete, ob wir – und der Begriff sollte uns im #vtfds25 Livestream noch öfters begegnen – es mit einer neuen Sorgfaltspflicht qua Stiftungsrechtsreform zu tun haben. Hans-Dieter Meisberger bejahte dies, wies aber darauf hin, dass Sorgfalt im Stiftungsvermögen schon immer als zentraler Maßstab fungierte, dieser nur eben nicht so klar ins Gesetz eingepasst war.
(Foto: Caroline Lucius Fotografie)