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Anlagekonzept – was ist Pflicht, was ist Kür

Klartext-Talk mit Stiftungsexpertin Birgit Nupens und Julian Schwalm (Schilling, Zutt, Anschütz/SZA)

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vtfds - Virtueller Tag für das Stiftungsvermögen#vtfds25 +++ Anlagekonzept – von Swensen lernen heißt Investieren lernen +++ 16 Minuten +++ ausgestrahlt am 24.6.2025

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Im Management von Stiftungsvermögen ohne Anlagekonzept zu agieren ist in etwa so wie ein Schlauchboot ohne den Einsatz von Paddeln durch eine Stromschnelle zu steuern. Das kann gut gehen, das kann funktionieren, mit größter Wahrscheinlichkeit aber wird das Boot wild trudelnd an einer Stelle blöd auf einen Baumast gedrückt und dadurch aufgeschlitzt. Was folgt weiß jeder: die Schlauchbootfahrt ist beendet. Im Stiftungsvermögen darf aber genau das nicht passieren, dass eine Stromschnelle (=eine Marktverwerfung, eine Änderung der Marktparameter) dazu führt, dass etwa die ordentlichen Erträge nicht mehr planbar fließen, die Stiftung ihre wirtschaftliche Stehfähigkeit verliert.

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Am Anlagekonzept zu arbeiten ist Pflicht

Gemeinsam mit Stiftungsexpertin Birgit Nupens und Julian Schwalm vom Beratungshaus Schilling, Zutt, Anschütz (SZA) diskutierte Tobias Karow im #vtfds25 Livestream, worauf es beim Ausformen eines Anlagekonzepts ankommt und warum ein Anlagekonzept überhaupt solch eine Bewandtnis für Stiftungen und deren Verantwortliche hat. Birgit Nupens über ihren Hintergrund als langjährige Mitarbeiterin der Stiftungsaufsicht Detmold weiß, dass ohne Anlagekonzept Vieles im Stiftungsvermögen nichts ist, und dass an einem Anlagekonzept auch kontinuierlich gearbeitet werden muss. Denn ein einmal aufgesetztes Anlagekonzept hat nicht in jeder Kapitalmarktphase die passende Antwort parat.

Stiftungsvermögen als dienendes Vermögen gilt es auch so zu bestellen

Julian Schwalm insistierte bei der Abwägung zwischen Pflicht und Kür auf die Notwendigkeit, sich grundsätzlich um die Verfasstheit des Stiftungsvermögens „zu kümmern“. Aus guten Gründen heraus hat der Gesetzgeber mit der im Jahr 2023 in Kraft getretenen Stiftungsrechtsreform gewisse Pflichtenebenen eingezogen, die für Stiftungshandelnde durchaus eine gewisse (neue) Verbindlichkeit mitbringen. Stiftungsvermögen ist dienendes Vermögen, es muss damit gewährleistet sein, dass diese dienende Funktion erhalten bleibt, weit über den Tag hinaus. Was genau es damit auf sich hat, darüber weiß Julian Schwalm Auskunft zu geben, und auch darüber, was „nice to have“ ist im Bestellen des Stiftungsvermögens. Wobei eines zu beachten ist: Nice to have heißt eben genau nicht, dies nicht zu tun.

Protagonisten
Birgit Nupens, Stiftungsexpertin
Julian Schwalm, Schilling Zutt Anschütz (SZA)
Tobias Karow, Moderation

Stab
Regie: Frank Seifert
Kamera: Leo Dorer & Joshua Gebhart
Remote-Kameras: Sebastian Jäger
Ton: Tonino Fantauzzo & Noah Donde
Titlings: Katharina Hildenbrand
Recording: Felix Beuth
Grafik: Sascha Klein
Streaming: Cedric Jankowski und Lukas Götz
Postpro: Kay Schrödelsecker
Stylistin: Mareike Funk
Disposition: Katrina Cebatko
Guest Hosting: Kathrin Succow, Kathrin Hartkopf
Aufnahmeleitung: Francesco Barbera
Produktionsleitung: Andreas Etzold
Produktion: RNF GmbH Heidelberg
Produzent: Tobias Karow

Eine Sendung von

S-TV

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