Wer sagt eigentlich, dass eine Anlagerichtlinie nie verändert werden braucht?
Die Praktikersicht mit Dr. Katja Bär (Hans und lse Breuer-Stiftung) und Marc Lindenpütz (Haus des Stiftens)
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Mehr Informationen#vtfds25 +++ Anlagerichtlinie – das müssen Stiftungen +++ 17 Minuten +++ ausgestrahlt am 24.6.2025
#vtfds25 +++ Anlagerichtlinie – das müssen Stiftungen +++ 17 Minuten +++ ausgestrahlt am 24.6.2025
Veränderung. Das Wort oder gar Unwort der Zeit? In Bezug auf die Anlagerichtlinie gilt es zu hinterfragen, ob eine Anlagerichtlinie wirklich immer in Stein gemeißelt sein muss, oder es nicht vielleicht doch zur neuen Sorgfalt gehört, eine Anlagerichtlinie von Zeit zu Zeit zu überprüfen und zu überarbeiten. Denn dass Veränderung eine Konstante an den Kapitalmärkten ist, das lässt sich nicht ignorieren, also darf eine Anlagerichtlinie derlei auch nicht ignorieren. Sofern es eine neue Sorgfalt resultierend aus der Business Judgement gibt, darf diese bei der Anlagerichtlinie nicht Halt machen, sondern muss erst recht genau bei der Anlagerichtlinie ansetzen.
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Anlagerichtlinien brauchen einen Turnus, in dem sie überarbeitet werden
Dr. Katja Bär von der Hans und Ilse Breuer-Stiftung, die seit Jahren schon ob ihrer tiefgehenden Stiftungsexpertise zum #vtfds-Ensemble gehört, weiß um die Ansatzpunkte wenn es in den Stiftungsgremien heißt: „Wir müssen an die Anlagerichtlinie nochmal ran.“ Katja Bär weiß, dass eine Anlagerichtlinie nicht immer neu geschrieben werden soll und darf, dass aber eine Anpassung mit Augenmaß und mit Blick auf die Gemengelage an den Kapitalmärkten notwendig ist. Entwicklungen wie der neue, von den USA ausgehende Zoll-Erratizismus oder geopolitische Verspannungen dürfen nicht ignoriert werden, nein, sie müssen als Parameter für die Anlagepolitik akzeptiert werden. Für die Stiftungsexpertin heißt das, aktiv sein, im Driver Seat sitzen – und eben genau nicht aussitzen.
Hast du einen Plan für die Ausgabenseite, dann ist die Maßgabe für die Strategie auf der Einnahmeseite
Marc Lindenpütz, Kapitalanlageprofi beim Haus des Stiftens, stößt ins gleiche Horn, jedoch aus einer anderen Perspektive heraus. Für den Stiftungspraktiker gibt die Ausgabenseite schon ein gutes Stück auch vor, wie das Anlageregularium auszusehen hat. Denn keine Ausgabe ohne Einnahme, aber die Ausgabe definiert letztlich das Ziel für die Einnahmeseite. Wichtig ist hierbei, mit Plan zu agieren, im #vtfds25 Livestream nennt Marc Lindenpütz aber noch andere Faktoren, weshalb die Anlagerichtlinie nicht unangetastet bleiben darf. Beiden Stiftungsexperten ist gemein, dass sie sich die Anlagerichtlinie genau nicht als Schriftstück für die Schublade vorstellen. Denn genau dann wird die Anlagepolitik einer Stiftung womöglich schon mal von der Zeit überholt. Wie die ganz alten Stiftungen dem vorgebeugt haben? Indem sie genau das nicht zugelassen haben.
Protagonisten
Dr. Uwe Dyk, Stiftungsexperte
Olaf Brandenburg, DJE Kapital AG
Tobias Karow, Moderation
Stab
Regie: Frank Seifert
Kamera: Leo Dorer & Joshua Gebhart
Remote-Kameras: Sebastian Jäger
Ton: Tonino Fantauzzo & Noah Donde
Titlings: Katharina Hildenbrand
Recording: Felix Beuth
Grafik: Sascha Klein
Streaming: Cedric Jankowski und Lukas Götz
Postpro: Kay Schrödelsecker
Stylistin: Mareike Funk
Disposition: Katrina Cebatko
Guest Hosting: Kathrin Succow, Kathrin Hartkopf
Aufnahmeleitung: Francesco Barbera
Produktionsleitung: Andreas Etzold
Produktion: RNF GmbH Heidelberg
Produzent: Tobias Karow
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